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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

SUNDAYS STUDIOS GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über von der Sundays Studios GmbH (nachfolgend „SUNDAYS STUDIOS“) zu erbringenden Leistungen (nachfolgend „Werk“) für den jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“), insbesondere hinsichtlich der Beratung, Konzeptionierung und Produktion von visuellen-  und/oder audiovisuellen Inhalten. SUNDAYS STUDIOS und der Auftraggeber nachfolgend zusammen auch die „Parteien“.

1.2. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, sowie Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sich SUNDAYS STUDIOS hiermit schriftlich einverstanden erklärt. Die AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen mit dem Auftraggeber. Umfasst sind insbesondere auch zukünftige Aufträge und nachträgliche Vertragsänderungen, auch wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.

 

2. Vertragsabschluss, Auftragsvergabe an Dritte, Änderungsverlangen

2.1 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart sind Angebote freibleibend und unverbindlich. Etwaige Anlagen zu Angeboten seitens SUNDAYS STUDIOS sind wesentlicher Bestandteil des Angebots. Verträge mit SUNDAYS STUDIOS kommen erst dann rechtswirksam zustande, wenn SUNDAYS STUDIOS ihr zugegangene Aufträge schriftlich angenommen hat (ein wirksam zustande gekommener Vertrag nachfolgend der „Auftrag“). Änderungen und Nebenabreden zu Aufträgen sind nur wirksam, wenn sie von SUNDAYS STUDIOS schriftlich bestätigt wurden.

2.2 SUNDAYS STUDIOS behält sich das Recht vor, über Besprechungen mit dem Auftraggeber und/oder seinen Mitarbeitern hinsichtlich des Auftrags Memoranden zu erstellen. Sofern ein solches Memorandum dem Auftraggeber – bzw. den mit dem Auftrag betrauten Mitarbeitern des Auftraggebers – zugeht (E-Mail und/oder Fax sind ausreichend) und der Auftraggeber dem Inhalt des Memorandums nicht innerhalb einer Frist von zwei Werktagen widerspricht, wird das in dem Memorandum Festgehaltene Vertragsbestandteil, wenn der Empfänger des Memorandums auf diese Rechtsfolge gesondert von diesen AGB (z.B. im Memorandum selbst oder in der Begleit-Email) hingewiesen wird.

2.3 SUNDAYS STUDIOS ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Dritte einzuschalten.

2.4 SUNDAYS STUDIOS behält sich dabei vor, Aufträge an Dritte im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu erteilen. SUNDAYS STUDIOS ist in der Wahl des Dritten vollkommen frei und insbesondere nicht dazu verpflichtet, Alternativangebote von Wettbewerbern des Dritten einzuholen. Die Genehmigung des die Drittleistungen beinhaltenden Kostenvoranschlages von SUNDAYS STUDIOS oder des Kostenvoranschlags des Dritten durch den Auftraggeber stellt die entsprechende Vollmacht des Auftraggebers für SUNDAYS STUDIOS zur Erteilung des Auftrags an den Dritten im Namen und für Rechnung des Auftraggebers dar. Rechnungen Dritter werden in diesen Fällen von SUNDAYS STUDIOS nach sachlicher und rechnerischer Prüfung an den Auftraggeber zum direkten Zahlungsausgleich weitergeleitet. SUNDAYS STUDIOS berechnet für die Abwicklung und Koordination von Fremdleistungen eine Gebühr in Höhe von 15% des Auftragsvolumens der vergebenen Fremdleistungen. Auslagen für technische Nebenkosten sowie Materialkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Korrekturabzügen, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck sind vom Auftraggeber zusätzlich zu erstatten. Dazu gehören auch Abgaben für die Künstlersozialversicherung oder Verwertungsgesellschaften wie die GEMA.

2.5 Im Rahmen des Auftrages besteht für SUNDAYS STUDIOS Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. SUNDAYS STUDIOS wird sich bemühen, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen. Soweit nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen zu einem Mehraufwand von SUNDAYS STUDIOS führen, ist dieser zusätzlich zu vergüten. Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinlayouts, Manuskripten, Konzepten, Leistungsabläufen etc., die auf Grund von Änderungen des Auftrags vom Auftraggeber gewünscht werden, werden nach dem Zeitaufwand und entsprechend dem Preismaßstab des vorliegenden Auftrags berechnet. Bei Änderungsverlangen des Auftraggebers verschieben sich etwaige zwischen dem Auftraggeber und SUNDAYS STUDIOS vereinbarte Termine in angemessenem Umfang.

2.6 SUNDAYS STUDIOS unterliegt ausdrücklich keinem Wettbewerbsverbot.

 

3. Mängelhaftung / Schlechtleistung

3.1 SUNDAYS STUDIOS wird dem Auftraggebern das Werk entsprechend der vereinbarten Beschaffenheit zur Verfügung stellen; die vertragliche Beschaffenheit bemisst sich dabei ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika des Werks.

3.2 Mit der bedingungslosen Abnahme des Werks durch den Auftraggeber sind alle seine Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln, die im Zeitpunkt der Abnahme bereits erkennbar waren, ausgeschlossen. Dies gilt ferner, wenn der Auftraggeber Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, später nicht unverzüglich nach deren Entdeckung in Schriftform gegenüber SUNDAYS STUDIOS rügt.

3.3 SUNDAYS STUDIOS hat bei jeder Mängelrüge das Recht, das Werk zu besichtigen und zu prüfen. Der Auftraggeber wird SUNDAYS STUDIOS die notwendige Zeit und Gelegenheit dafür einräumen. SUNDAYS STUDIOS kann auch verlangen, dass der Auftraggeber das beanstandete Werk auf Kosten von SUNDAYS STUDIOS zurücksendet. Falls sich eine Mängelrüge des Auftraggebers als unbegründet erweist und der Auftraggeber dies vor Erhebung der Mängelrüge erkannt hat oder fahrlässig nicht erkannt hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, SUNDAYS STUDIOS alle in diesem Zusammenhang entstandenen Schäden, wie z.B. Fahrt- oder Versandkosten, zu erstatten.

3.4 SUNDAYS STUDIOS wird Mängel nach eigenem Ermessen durch kostenfreie Beseitigung des Mangels oder durch kostenfreie Lieferung einer mangelfreien Sache (zusammen "Nacherfüllung" genannt) beheben. Der Auftraggeber wird SUNDAYS STUDIOS die angemessene Zeit und Gelegenheit für die Nacherfüllung einräumen. Von SUNDAYS STUDIOS ersetzte Teile sind auf Verlangen von SUNDAYS STUDIOS zurückzugeben.

3.5 Die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt SUNDAYS STUDIOS. Die Nacherfüllung umfasst nicht den Ein- und Ausbau des mangelhaften Werks; der Auftraggeber trägt die Ein- und Ausbaukosten.

3.6 Die Verjährungsfrist für die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln beträgt zwölf Monate beginnend mit dem Zeitpunkt der Abnahme des jeweiligen Werks durch den Auftraggeber. Für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus anderen Gründen als Mängeln des Werks sowie hinsichtlich der Rechte des Auftraggebers bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

4. Nutzungsrechte / Vertragsstrafe

4.1 Mit der vollständigen Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung, räumt SUNDAYS STUDIOS dem Auftraggeber an dem Werk die im Auftrag festgehaltenen Rechte ein. Dort nicht ausdrücklich aufgeführte Rechte verbleiben bei der Agentur.

4.2 Der Auftraggeber ist, sofern dies nicht ausdrücklich im Auftrag vereinbart wurde, nicht berechtigt, das Werk in Teilen oder im Ganzen zu bearbeiten, zu verändern oder Rechte daran auf Dritte zu übertragen. SUNDAYS STUDIOS schuldet nicht die Herausgabe von Rohdateien, die die Bearbeitung des Werkes ermöglichen (z.B. Photoshop, InDesign etc.)

4.3 Rechte, die für Urheber und ausübende Künstler von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden, sind von der Rechteübertragung ausgenommen.

4.4 Nutzungs- und Eigentumsrechte an Präsentationsunterlagen, Entwürfen, Originalen und Vorstufen des Werkes (insbesondere Exposés, Treatments, Zeichnungen, Pläne, Graphiken, Prototypen sowie Roh + Hilfsmaterial) verbleiben bei SUNDAYS STUDIOS.

4.5 Eine Nutzung der Leistungen von SUNDAYS STUDIOS durch den Auftraggeber über den vereinbarten Umfang hinaus, ist nicht gestattet und verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer pauschalen Vertragsstrafe in Höhe der Vergütung des jeweiligen Auftrags. Weitere gesetzliche Rechte und Ansprüche von SUNDAYS STUDIOS werden hierdurch nicht berührt.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Leistungen, Produkte, Werke und Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SUNDAYS STUDIOS. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsgegenstände muss der Auftraggeber auf das Eigentum von SUNDAYS STUDIOS hinweisen und SUNDAYS STUDIOS unverzüglich benachrichtigen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen.

 

 

6. Erwähnungsanspruch, Referenzen, Pressemitteilungen

6.1 SUNDAYS STUDIOS ist berechtigt, auf dem Werk und bei allen Werbemaßnahmen im Rahmen des Auftrags auf SUNDAYS STUDIOS und den jeweiligen Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

6.2 SUNDAYS STUDIOS ist zudem berechtigt, Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers sowie das Werk ganz oder in Teilen zur Eigenwerbung nicht-ausschließlich in allen Medien zeitlich und örtlich unbeschränkt zu verwenden.

6.3 In Absprache mit dem Auftraggeber ist SUNDAYS STUDIOS zudem berechtigt, entsprechende Pressemitteilungen in allen dafür in Frage kommenden Medien zu verbreiten. Eine Ablehnung einer Pressemitteilung durch den Auftraggeber muss innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich gegenüber SUNDAYS STUDIOS begründet werden. Ein Schweigen des Auftraggebers auf eine entsprechende Anfrage von SUNDAYS STUDIOS gilt nach Ablauf der vorgenannten Frist als Zustimmung, wenn der Auftraggeber auf diese Rechtsfolge gesondert in der Anfrage hingewiesen wurde.

 

7. Zahlungsbedingungen, Verzug, Stornierung, Aufrechnung

7.1 Die Höhe der vom Auftraggeber zu leistenden Vergütung richtet sich nach dem Auftrag. Alle Vergütungen verstehen sich netto, und zwar ausschließlich Nebenkosten (wie z. B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungsprämien und Spesen), die gesondert in Rechnung gestellt werden. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Vergütungen nicht eingeschlossen; sie wird am Tage der Rechnungsstellung in der gesetzlichen Höhe in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.

7.2 Die Entwicklung konzeptioneller und/oder gestalterischer Vorschläge im Vorfeld eines Vertragsschlusses erfolgt – unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen – gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber insoweit vereinbarten Honorars (Präsentationshonorar). Sofern ein Honorar nicht vereinbart wird, gelten die ortsüblich angemessenen Preise.

7.3 Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss, die auf Schwankungen von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Auftraggeber in der jeweils nachgewiesenen Höhe weitergegeben werden.

7.4 Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes fällig. Die Vergütung ist ohne Abzug binnen vierzehn (14) Tagen nach der Abnahme zu zahlen. Abzüge, insbesondere von Skonti, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Eine Rechnung geht dem Auftraggeber nach der Anlieferung/Leistungsbereitstellung zu. Alle Rechnungen sind innerhalb der genannten Zahlungsfrist durch kostenfreie Überweisung auf eines der im Briefkopf von SUNDAYS STUDIOS genannten Geschäftskonten zu bezahlen. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von SUNDAYS STUDIOS. Soweit nicht anders vereinbart, sind Vorschüsse sofort zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Auftraggeber mit einer Rate oder eines Betrages in Höhe von einer Rate in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

7.5 Werden die bestellten Leistungen/Produkte/Werke in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (ab 31 Kalendertage) oder erfordert er von SUNDAYS STUDIOS hohe finanzielle Vorleistungen, so erfolgt die Vergütung abschlägig jeweils zum Monatsende. Bei Zahlungsverzug vom genannten Zahlungsziel sowie darauffolgender Mahnung im Abstand von vierzehn (14) Kalendertagen, ist SUNDAYS STUDIOS zur sofortigen Kündigung des Auftrags ohne besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden sämtliche Forderungen von SUNDAYS STUDIOS aus dem Auftrag ohne Abzüge gegenüber dem Auftraggeber sofort zur Zahlung in einem Betrag fällig. Bei Zahlungsverzug kann SUNDAYS STUDIOS im Übrigen einen Liefer-, Leistungs- und/oder Produktionsstopp verhängen bzw. entsprechende Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen verlangen. Werde diese nicht rechtzeitig erbracht oder wird die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers bekannt, ist SUNDAYS STUDIOS zur sofortigen Kündigung aller betroffenen Aufträge berechtigt. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt SUNDAYS STUDIOS unbenommen.

7.6 Kommt es bei der Erbringung der vertraglichen Verpflichtungen durch SUNDAYS STUDIOS zu Verzögerungen, die vom Auftraggeber allein oder weit überwiegend zu vertreten sind oder tritt dieser Umstand zu einer Zeit ein, zu welcher sich der Auftraggeber bereits im Annahmeverzug befindet, so hat der Auftraggeber die Zahlungen weiterhin so zu leisten, als seien die Leistungen von SUNDAYS STUDIOS rechtzeitig und vollständig erbracht worden.

7.7 GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten werden vom Auftraggeber zu den jeweils gültigen Sätzen getragen. Sie werden zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung berechnet.

7.8 Kommt der Auftraggeber mit vertraglich geschuldeten Zahlungen in Verzug, so ist die entsprechende Geldsumme vom Auftraggeber während des Verzugs p.a. in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Ferner steht SUNDAYS STUDIOS eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von EUR 40,00 zu (§ 288 Abs. 5 S. 1 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt SUNDAYS STUDIOS vorbehalten.

7.9 Aufrechnungen des Auftraggebers gegen Forderungen von SUNDAYS STUDIOS sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Das Gleiche gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten seitens des Auftraggebers.

7.10 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind oder für erforderlich gehalten werden durften, sind vom Auftraggeber nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Reisekostensätzen von SUNDAYS STUDIOS zu erstatten.

 

8. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Informationen und Vorlagen auf dessen Kosten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, SUNDAYS STUDIOS auch unaufgefordert auf solche Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung der Leistungen durch SUNDAYS STUDIOS bedeutungsvoll sein können und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie SUNDAYS STUDIOS unbekannt sind.

8.2 Der Auftraggeber hat SUNDAYS STUDIOS bei der Leistungserbringung durch fachkundige Mitarbeiter in der erforderlichen Anzahl zu unterstützen, und zwar insbesondere durch das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Entwürfen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit dieses zur Leistungserbringung durch SUNDAYS STUDIOS erforderlich ist.

8.3 Sofern vom Auftraggeber zur Leistungserbringung durch SUNDAYS STUDIOS Bild-, Ton-, Text- oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen sind, sind diese in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zu übermitteln. Ist eine Konvertierung des von dem Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich übernimmt der Auftraggeber die hiermit verbundenen Kosten und Aufwendungen.

8.4 Soweit der Auftraggeber SUNDAYS STUDIOS Vorlagen/Informationen/Inhalte zur Verwendung im Rahmen ihrer  Leistungserbringung überlässt, garantiert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen/Inhalte durch SUNDAYS STUDIOS im vertragsgegenständlichen Umfang berechtigt ist.

8.5 Sämtliche Mitwirkungshandlungen hat der Auftraggeber in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu erbringen.

8.6 Für die Nennung der an dem Werk beteiligten Urheber und ausübenden Künstler im gesetzlich erforderlichen Rahmen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

8.7 Alle SUNDAYS STUDIOS überlassenen Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung der jeweiligen Leistung, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Filmmaterial, Fotoaufnahmen und Reinzeichnungen werden von SUNDAYS STUDIOS über einen angemessenen Zeitraum (in keinem Fall länger als zwei Jahre) mit einer Sorgfalt verwahrt, die SUNDAYS STUDIOS auch in eigenen Angelegenheiten anwendet. SUNDAYS STUDIOS kann den Auftraggeber nach Beendigung des Auftrags in Textform auffordern, die Unterlagen binnen 14 Tagen zurückzunehmen. Erklärt der Auftraggeber sich hierzu nicht innerhalb der vorbenannten Frist bereit, kann SUNDAYS STUDIOS die Unterlagen auf Kosten des Auftraggebers vernichten, sofern der Auftraggeber hierauf bei der Aufforderung hingewiesen wurde. Sollen die vorgenannten Unterlagen und Dokumente von SUNDAYS STUDIOS versichert werden, hat der Auftraggeber dies SUNDAYS STUDIOS schriftlich aufzugeben und die Versicherungsprämie zu tragen.

 

9. Fristen und Termine

9.1 Von SUNDAYS STUDIOS angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, sofern diese mit dem Auftraggeber ausdrücklich als verbindliche Fristen/Termine vereinbart wurden. SUNDAYS STUDIOS ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Auftragsfertigstellung möglichst genau einzuhalten. SUNDAYS STUDIOS haftet nicht für Versäumnisse und Lieferschwierigkeiten der im Rahmen der Auftragsabwicklung vergebenen Fremdleistungen. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von SUNDAYS STUDIOS angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung, einschließlich seiner Zahlungsverpflichtungen im erforderlichen Ausmaß und fristgemäß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, führen nicht zum Verzug von SUNDAYS STUDIOS. Daraus resultierende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.

9.2 Der Lauf von vereinbarten Leistungsfristen beginnt mit dem Datum der schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung seitens SUNDAYS STUDIOS. Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich angemessen, sofern Aufträge vom Auftraggeber geändert oder ergänzt werden oder wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig nachkommt.

9.3 Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er SUNDAYS STUDIOS schriftlich eine Nachfrist von mindestens vierzehn (14) Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines entsprechenden Mahnschreibens bei SUNDAYS STUDIOS.

9.4 Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände befreien SUNDAYS STUDIOS für die Dauer ihrer Auswirkungen und - sofern sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen - vollständig von ihrer Leistungspflicht. SUNDAYS STUDIOS ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das vorbezeichnete Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit, sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung den Auftraggeber erreicht.

9.5 Im Falle einer vorübergehenden Leistungsverhinderung haben beide Seiten das Recht, die vom Leistungshindernis betroffenen Aufträge zu kündigen, sofern die Leistungsverhinderung 30 Tage überschreitet.

9.6 Ein Fall höherer Gewalt liegt insbesondere vor bei Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben), Krieg, Terroristischen Angriffen, Epidemien, Pandemien, Reisebeschränkungen, behördlichen Anordnungen und Verboten/Untersagungen (insbesondere wegen COVID 19), Handelsblockaden, Embargos, Rohstoffmangel und fehlenden Transportmöglichkeiten. SUNDAYS STUDIOS behält den Anspruch auf die Gegenleistung für jene Leistungen und Aufwendungen, die SUNDAYS STUDIOS bis zum Eintritt des Leistungshindernisses bzw. der Kündigung erbracht bzw. getätigt hat.

 

10. Abnahme und Gefahrübergang

10.1 Der Auftraggeber hat die von SUNDAYS STUDIOS vertragsgemäß erbrachten Leistungen, Produkte oder Werke jeweils unverzüglich abzunehmen, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Aufforderung durch SUNDAYS STUDIOS. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die jeweilige Leistung, das Produkt oder das Werk als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der vorgenannten Frist Beanstandungen erhebt und der Auftraggeber zuvor auf diese Rechtsfolge von SUNDAYS STUDIOS ausdrücklich hingewiesen wurde.

10.2 Sofern Leistungen, Produkte oder Werke an den Auftraggeber versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der jeweiligen Leistung an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über. Dieses gilt auch für Teillieferungen und auch dann, sofern eine frachtfreie Lieferung vereinbart wird.

 

11. Haftung, Verjährung

11.1 Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit des Werks bzw. der Arbeitsergebnisse. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die geplanten Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechtes und oder anderer Rechtsnormen verstoßen. Der Bestand der auf den Auftraggeber übertragenen Rechte ist hiervon ausgenommen.

11.2 Der Auftraggeber steht zudem für die Einholung sämtlicher für die Durchführung des Auftrags erforderlichen (behördlichen) Erlaubnisse, Genehmigungen etc. ein (insbesondere Gewerberecht, Polizei- und Ordnungsrecht etc. bei Marketing/ Absatzförderungs-Aktionen). Der Auftraggeber hat insofern sicherzustellen, dass sämtliche Rechtsnormen, die für die Durchführung des Auftrags relevant sind, eingehalten werden. SUNDAYS STUDIOS ist gegebenenfalls rechtzeitig und ausführlich vom Auftraggeber zu instruieren.

11.3 Der Auftraggeber hat SUNDAYS STUDIOS von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen – tatsächlicher oder angeblicher – Unzulässigkeit des Auftrags einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung unverzüglich freizustellen. In keinem Fall haftet SUNDAYS STUDIOS wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat SUNDAYS STUDIOS auch insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang unverzüglich freizustellen.

11.4 SUNDAYS STUDIOS haftet nur auf Schadensersatz und für entstandene Schäden, wenn

a.       die Haftung unter dem anwendbaren Recht zwingend ist, wie z.B. nach dem ProduktHaftG oder in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; oder wenn

b.       eine Garantie verletzt wird; oder wenn

c.        der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruht; oder wenn

d.       schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht), das heißt eine Pflicht, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und auf die die andere Partei vertrauen darf, verletzt wird.

11.5 In allen anderen Fällen ist die Haftung für Schäden unabhängig von der Rechtsgrundlage ausgeschlossen. Insbesondere haftet SUNDAYS STUDIOS nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden.

11.6 Auf jeden Fall ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, den die Parteien bei Vertragsschluss aufgrund der  bekannten und zugänglichen Umstände und Fakten vernünftigerweise vorhersehen konnte oder hätte vorhersehen können. Diese Beschränkung gilt nicht in den Fällen der vorstehenden Unterabsätze 10.2 a), b) und c).

11.7 Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen nach vorstehenden Absätzen gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SUNDAYS STUDIOS.

11.8 Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers, die nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von SUNDAYS STUDIOS beruhen und nicht auf Ersatz von Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gerichtet sind, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Die Geltung von § 203 BGB (Verjährungshemmung bei Verhandlungen) ist indessen ausgeschlossen.

11.9 SUNDAYS STUDIOS übernimmt für den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges des Werks keine Gewährleistung.

11.10 Eine Inanspruchnahme von SUNDAYS STUDIOS durch den Auftraggebern aufgrund von Ansprüchen gemäß §§ 32 a, e UrhG, die von Urheber bzw. ausübenden Künstlern gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen.

11.11 Der Auftraggeber wird SUNDAYS STUDIOS von allen Ansprüchen Dritter, die sich aufgrund einer Verletzung von Verpflichtungen des Auftraggebers ergeben, freistellen. Dies schließt die Kosten der Rechtsverteidigung ein.

 

12. Verschwiegenheitspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, absolute Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit SUNDAYS STUDIOS zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse und sonstigen vertraulichen Informationen, auch wenn sie im Einzelfall nicht als Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 2 Nr.1 GeschGehG anzusehen sind, zu bewahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der gemeinsamen Vertragsbeziehung hinaus. Für jeden Fall der Verletzung dieser Verschwiegenheitsverpflichtung ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000,00 (in Worten: Euro fünfundzwanzigtausend) an SUNDAYS STUDIOS zu zahlen.

 

13. Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsbeziehung mit SUNDAYS STUDIOS und innerhalb eines Zeitraums von vierundzwanzig (24) Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine von SUNDAYS STUDIOS zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen, gleichgültig ob diese als Arbeitnehmer oder als selbständige (freie) Mitarbeiter oder als deren Erfüllungsgehilfen eingesetzt sind, ohne Zustimmung von SUNDAYS STUDIOS zu beschäftigen, gleichgültig auf welche Art und Weise und in welcher Funktion. Für jeden Fall der Verletzung des vorgenannten Abwerbeverbots ist der Auftraggeber verpflichtet, an SUNDAYS STUDIOS eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000,00 (in Worten: Euro fünfundzwanzigtausend) zu zahlen.

 

14. Kündigung

14.1 Die ordentliche Kündigung erteilter Aufträge ist ausgeschlossen.

14.2 Für beide Parteien besteht ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für SUNDAYS STUDIOS insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt; oder der Auftraggeber eine ihm obliegende Pflicht schuldhaft in erheblichem Umfang verletzt und, soweit eine Abmahnung erforderlich ist, die Pflichtverletzung trotz Abmahnung nicht unterlässt; oder wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Verfahren zur Schuldenregelung (insbesondere Insolvenz) eröffnet wird oder ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird und der Auftraggeber trotz entsprechender Aufforderung die offenbare Unbegründetheit des Antrages nicht binnen angemessener Frist nachweist.

14.3 Im Falle der fristlosen Kündigung ist zum Stichtag der Kündigung abzurechnen. Sofern SUNDAYS STUDIOS die fristlose Kündigung nicht zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch von SUNDAYS STUDIOS unberührt.

14.4 Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.

 

15. Schlussbestimmungen

15.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftrag ist Hamburg.

15.2 Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag und/oder dessen Durchführung ist Hamburg.

15.3 Die Vertragsbeziehungen zwischen SUNDAYS STUDIOS und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.4 Alle Ergänzungen und Änderungen des Auftrags und dieser AGB, einschließlich Änderungen dieser Ziffer 15.4 bedürfen der Schriftform (unterzeichnete PDF oder elektronische Signaturen sind hierfür ausreichend).

15.5 Soweit einzelne oder mehrere Bestimmungen des Auftrags oder der AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame, nichtige oder undurchführbare Bestimmung soll durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, die nach Form, Inhalt, Zeit und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken im Auftrag und den AGB.

 

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